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Über uns

Über die SRH Beruflichen Trainingszentren

SRH Berufliche Trainingszentren

Gute Gründe für unsere Beruflichen Trainingszentren

1. Individuelle Betreuung für Ihren individuellen Neustart

Bei unseren Angeboten beziehen wir alle Aspekte Ihrer aktuellen Lebenssituation ein und setzen auf ein Tandem-Prinzip aus beruflichem Training und psychosozialer Begleitung. Entsprechend Ihrer individuellen Ziele, Ihrer beruflichen Erfahrungen und Ihren gesundheitlichen Voraussetzungen steigern wir Schritt für Schritt die Anforderung Ihrer Reha-Maßnahme, führen Sie an die Anforderungen des Arbeitsalltag heran und begleiten Sie bei der Einarbeitung. 

2. Kleine Gruppen mit großem Zusammenhalt

Der vertrauensvolle Umgang zeichnet das Miteinander in den SRH Beruflichen Trainingszentren aus. Sie lernen und trainieren in kleinen Gruppen, wobei Ihnen durchgehend zwei Ansprechpersonen zur Seite stehen. Unsere beruflichen Trainerinnen und Trainer sind nicht nur speziell ausgebildet, sondern auch hervorragend vernetzt und haben ein klares Verständnis für die Anforderungen am regionalen Arbeitsmarkt. Begleitend unterstützt Sie eine feste Bezugsperson unseres psychosozialen Dienstes dabei, schwierige Situationen und arbeitsbedingten Stress gut zu meistern.

3. Sechs Standorte für die wohnortnahe Vorbereitung

Individuelle Unterstützung ohne große Umwege: An unseren sechs Standorten in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern finden Sie wohnortnahe Anlaufstellen für die berufliche Rehabilitation. Um Ihnen lange Anfahrten und tägliches Pendeln zu ersparen, bieten wir in Dresden und Leipzig zusätzlich die Möglichkeit der Unterbringung an.

4. Starkes Netzwerk für praxisnahe Erfahrungen

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit regionalen Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Branchen und Größen zusammen. Dank unseres wachsenden Partnernetzwerks können wir unsere Trainingsangebote praxisnah gestalten und Sie auf die realen Anforderungen des Arbeitsalltags vorbereiten. Wir vermitteln Ihnen Kontakte und Adressen, die Sie auf dem Weg zu Ihren beruflichen Zielen weiterbringen – ob für Betriebspraktika während Ihrer Reha-Maßnahme oder bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz.

5. Anerkannte Leistungen für den beruflichen Wiedereinstieg

Unsere Reha-Maßnahmen sind als "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) nach § 51 Sozialgesetzbuch (SGB) IX anerkannt und werden als solche von verschiedenen Kostenträgern finanziert. Voraussetzung dafür ist lediglich ein Antrag, den Sie bei der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder einer Berufsgenossenschaft stellen. Nach Bewilligung des Antrags steht Ihrem Start in den SRH Beruflichen Trainingszentren so gut wie nichts mehr im Weg.

Sie möchten sich mit uns auf Ihren erfolgreichen Neustart vorbereiten?

Kontaktieren Sie uns und lernen Sie uns kennen! 

Wir folgen dem Leitbild der SRH